Claudia ist seit heute Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Was wie eine Auszeichnung aussieht, ist eher ein Leidensweg und eine Diskreditierung ihrer Qualifikation.

Das heute noch gültige Heilpraktikergesetz wurde im Jahre 1939 ersonnen und regulierte die gewerbliche Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt approbiert zu sein.  Ursprünglich enthielt das Heilpraktikergesetz sogar einen Paragrafen, der die Ausbildung von Heilpraktikern verbot. Anders formuliert: Das Gesetz diente dazu, den Berufsstand des Heilpraktikers aussterben zu lassen. Nach Ende der Nazizeit und mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ließ sich dieses „Ausbildungsverbot“ nicht aufrechterhalten, weil das Grundgesetz die freie Berufswahl in Artikel 12 schützt. So wurde der entsprechende Paragraf zwar gestrichen, das Gesetz aber ansonsten unverändert belassen.

So weit, so ambivalent. Das Heilpraktikergesetz (HeilPrG) gehört dabei zu den umstrittensten Gesetzen überhaupt. Es wird behauptet, es öffne der Scharlatanerie und Inkompetenz Tor und Tür, suggeriere eine heilkundliche Befähigung, die gar nicht vorhanden ist und habe keinen Platz neben der modernen Medizin. Menschen die sich nach dem HeilPrG „überprüfen“ lassen, bekommen ja bis heute lediglich attestiert, dass sie – Achtung – „keine Gefahr für die Volksgesundheit“ seien. Heilpraktiker sind demnach ungefährliche, harmlose Dilettanten, so könnte man meinen. Und während die einen überzeugt sind, dass die Schulmedizin mit ihrem oft fehlenden Blick auf den Menschen als ganzheitliches Wesen „dilettantisch“ sei, nicht aber die Naturheilkunde, halten die anderen Heilpraktiker für alles andere als ungefährlich und harmlos. So oder so … ein schwieriges Gebilde.

Was hat das alles nun mit Claudia zu tun? Mit Menschenwürde? Mit Musiktherapie?

Claudia hat einen Masterabschluss in Musiktherapie und damit eine hochqualifizierte und anerkannte Ausbildung in ihrem Fachgebiet. Weil nun aber Musiktherapie als eine Form von künstlerischer Psychotherapie verstanden wird, ist es de facto so gut wie unmöglich, den Beruf in eigener Praxis auszuüben, ohne über eine Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie zu verfügen. Genau hier kommt das Heilpraktikergesetz ins Spiel. Es ist möglich, das Gebiet der Heilkunde auf Psychotherapie zu beschränken und den sogenannten „kleinen Heilpraktiker“ zu absolvieren. Dazu muss beim Gesundheitsamt eine schriftliche, wie auch eine mündliche Überprüfung bestanden werden (ja, es handelt sich tatsächlich nicht um eine „Prüfung“, die ja eine Befähigung unter Beweis stellen würde, sondern „nur“ um eine Überprüfung). Darüber hinaus braucht man mindestens einen Hauptschulabschluss, ein sauberes Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest. Scheinbar nicht viel, allerdings

die Realität sieht anders aus. Seit etlichen Jahren ist die „Überprüfung“ so konzipiert, dass die Durchfallquote bei 70% und höher liegt. Im letzten Herbst lag schon bei der deutschlandweit einheitlichen schriftlichen Prüfung die Durchfallquote so hoch. Dies liegt keineswegs an mangelnder Vorbereitung, sondern z.B. an Randgebietsfragen oder sogar völlig fachfremden Fragen  – wie regelmäßig auch von Ausbildungsinstituten bemängelt wird … ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Auch in der aktuellen schriftlichen Prüfung war das wieder der Fall.

Die mündliche Prüfung, vor einem Team aus Amtsarzt, Psychiater oder Psychotherapeut und einem Heilpraktiker gleicht dann eher einem Glücksspiel im Stile von „Wer wird Millionär“ oder „Jeopardy“. Natürlich kann man sich vorbereiten, sich stur Wissen anhäufen – vor allem solches, was überhaupt keine Praxisrelevanz hat … doch können die Fragen dann in eine ganz andere Richtung gehen, als vorbereitet. Bei Claudias mündlicher Prüfung ging es nicht etwa um psychische Erkrankungen, um Diagnostik oder Behandlungsmethoden, sondern um eine rechtliche Frage, die in ihrer Praxis so nie aufkommen könnte. Obwohl sie auf viele Gesetzesfragen vorbereitet war, waren ihr die aktuellen Änderungen des PsychKG des Landes Sachsen-Anhalt nicht hinreichend geläufig.

Nunja, sie hat dennoch attestiert bekommen, keine Gefahr für die Volksgesundheit zu sein – und nur darum geht es in dieser Überprüfung – doch wird zugleich das Gefühl vermittelt, es eigentlich nicht zu verdienen, harmlos, ungefährlich, unbedarft und dumm zu sein. Surreal – auf eine entwürdigende Weise angesichts des verinnerlichten Stoffs und eines Masterabschlusses auf dem Gebiet.

Weil ich weiß, wie intensiv sich Claudia auf die „Überprüfung“ fast zwei Jahre und unter exzellenter Begleitung eines erfahrenen Ausbildungsinstituts vorbereitet hat, weil ich weiß, dass sie sich den relevanten Stoff mit viel Mühen angeeignet hat – auch wenn er nur zum Teil für die tatsächliche Arbeit von Bedeutung ist, freue ich mich und bin stolz auf das Ergebnis. Berufspolitisch bin ich über den Umgang mit Menschen, die sich für eine helfende Tätigkeit im dringend benötigten psychosozialen Bereich qualifizieren wollen, entsetzt. Und auf der ganz menschlichen, persönlichen Ebene müssen wir beide die ganze Erfahrung erst noch gründlich verdauen.  Ein kleiner Versuch, die Würde von Claudia zu achten, war am Abend die weiße Rose, die sich bei ihr mit Rainer Maria Rilke verbindet...  

 

Aus dem Originalbescheid vom 8. 7. 2025:
keine gefahr